Sachverständiger Gutachter Immobilien Siegburg Bermpohl

Immobilienbewertung für Angehörige und Betreuer

Vermögensbestimmung für Pflegeaufwendungen

Oft kümmern sich Familienmitglieder um den Verkauf des Elternhauses wenn es an der Zeit ist, dass Mutter und Vater in die Nähe der Kinder oder in ein Pflegeheim ziehen. Falls Sie als Angehöriger oder gesetzlicher Betreuer im Namen der Eigentümer handeln sollen, ist es besonders schwer, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Denn die Eigentümer haben Jahrzehnte lang die Grundschulden abbezahlt, um jetzt über einen beachtlichen Betrag als Altersvorsorge zu verfügen. Häufig sind die Eigentümer nun nicht mehr selbst geschäftsfähig und Sie müssen in deren Interesse entscheiden, was mit dem wertvollen Familienbesitz geschehen soll. Mit meiner Marktwertanalyse berechne ich für Sie den marktgerechten Immobilienwert des Grundstücksvermögens.

In manchen Fällen ist bereits ein gerichtlich bestellter Betreuer oder ein Rechtspfleger des Amtsgerichts mit der Sache vertraut. Sprechen Sie mit ihm rechtzeitig darüber, ob meine Marktwertanalyse nach ImmoWertV gemäß §194 BauGB seinen Ansprüchen gerecht wird, oder ob ein vollständiges Gutachten vorgelegt werden muss!

Immobilienbewertung für minderjährige Verkäufer

Falls Sie eine Immobilie im Namen von minderjährigen Eigentümern veräußern, wird das Amtsgericht nach Beurkundung des Kaufvertrages vom Notariat über den Immobilienverkauf informiert. Der Grundstückshandel wird zum Schutz von minderjährigen Eigentümern vom Familiengericht überwacht. Üblicherweise verlangen die Rechtspfleger für die Abwicklung des Verkaufsfalles einen Beleg darüber, dass der erzielte Preis dem derzeitigen Marktwert entspricht. Mit meiner Immobilienbewertung berechne ich für Sie den gegenwärtigen Immobilienwert. Sprechen Sie mit dem zuständigen Rechtspfleger darüber, ob die Kurzbewertung verwendet werden darf, oder ob er ein ausführliches Verkehrswert-Gutachten verlangt.

Kurzbewertung oder Vollgutachten?

Ihr Verwendungszweck bestimmt die Verfahrenswahl

Bitte entscheiden Sie, ob das Ergebnis der Immobilienbewertung für einen privaten bzw. familiären Verwendungszweck bestimmt ist, oder ob die Wertermittlung für den offiziellen Gebrauch beispielsweise vor Gericht oder zur Vorlage bei der Finanzbehörde Verwendung finden soll.

Meine Kurzbewertung ist eine gutachterliche Marktpreisermittlung und bietet eine preisgünstige Alternative zur vollwertigen Verkehrswertermittlung Diese sachverständige Immobilienbewertung erhalten Sie von mir als Wertermittlung nach ImmoWertV gemäß §194 BauGB inklusive Ortstermin ab 777,- Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Für einen offiziellen Verwendungszweck könnte die anfordernde Stelle ein ausführliches Verkehrswert-Gutachten verlangen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, welche Bewertungsart für Ihren Verwendungszweck erstellt werden muss.