Qualifiziertes Wertermittlungs-Gutachten
Verkehrswert-Ermittlung für Ihre offizielle Verwendung
Immobilienbewertung nach ImmoWertV gemäß §194 BauGB
Bedarf es einer Wertermittlung zur Vorlage vor Behörden oder Ämtern, muss die Immobilienbewertung als ausführliches Verkehrswert-Gutachten nach Immobilien-Wertermittlungs-Verordnung erstellt werden. Anders als bei der Marktwertanalyse mache ich mich für ein ausführliches Verkehrswert-Gutachten persönlich auf den Weg, um sämtliche erforderlichen Dokumente und Informationen bei zuständigen Ämtern und Gerichten zu besorgen.
Insbesondere Gerichte und Finanzämter verlangen üblicherweise ein vollständiges Verkehrswert-Gutachten als Immobilienbewertung. Nur, wenn ich mich selbst von der Echtheit aller zu bewertender Informationen beispielsweise aus der städtischen Bauakte und vom Grundbuchamt überzeugt habe, kann ich mein Gutachten sachverständig unterzeichnen und gutachterlich siegeln.
Neben der Immobilienbewertung enthält mein vollständiges Gutachten zusätzlich zur Berechnungsmethodik die dokumentierte Gebäude- & Lagebeschreibung der Immobilie sowie Anlagen der gänzlichen Belegführung sämtlicher herbeigeführten Informationen. Das Ergebnis erhalten Sie in gebundener Ausgabe als Original und Zweitschrift per Post.