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Aufgebotsverfahren

Aufgebotsverfahren

12. März 2014 Posted by Christoph Bermpohl Allgemein, Fachbegriffe einfach erklärt, Wichtiges Immobilien-Wissen

Vorsicht bei Briefgrundschuld-Bestellung

Wer eine Immobilie mit verbrieftem Grundpfandrecht beliehen hat, erhält nach Rückzahlung des Darlehens den Pfandbrief zurück. Ähnlich wie beim finanzierten Kauf eines Autos: Die Bank behält während der Kreditlaufzeit den Fahrzeugbrief und händigt ihn erst nach Beendigung des Darlehens wieder aus.

Das Grundbuch einer Immobilie, die mit einer Briefgrundschuld finanziert wurde, kann also nur mit Vorlage des Grundpfandbriefes bereinigt werden. Die Löschung der Grundschuld erfolgt nur mit diesem Dokument. Wenn nun dieser Grundpfand-Brief definitiv nicht aufzufinden ist, haben Verkäufer ein Problem:

Das “Aufgebotsverfahren“. Es ist ein amtlicher / sogar gerichtlicher Vorgang, um bestehende Urkunden für unwirksam zu erklären – und das verzögert die Löschung des Grundpfandrechts um durchschnittlich ein halbes Jahr. Beachten Sie, dass ein Kaufinteressent in dieser Zeit weder Eigentümer werden kann noch den Kaufpreis überweisen wird.

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About Christoph Bermpohl

Guten Tag, mein Name ist Christoph Bermpohl. Ich biete qualifizierte Immobilien-Dienstleistungen für Interessenten und Eigentümer. Möchten Sie eine Immobilie in Siegburg und Umgebung bewerten lassen? Ich freue mich auf Ihren Anruf! Sie finden mich auch auf Facebook, Twitter, Google+ und Xing.

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  • Aufgebotsverfahren
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