Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Christoph Bermpohl
ist Mitglied des Deutschen
Gutachter- & Sachverständigen
Verband e.V.
Für den Bedarf einer Wertermittlung gibt es viele unterschiedliche Gründe. Kaufinteressenten nutzen das Ergebnis meiner Immobilienbewertung zur Abgabe ihres Kaufangebotes oder für Preisgespräche. Immobilien-Verkäufer verlassen sich auf meine Arbeit, um einen marktgerechten Angebotspreis zu bestimmen. Auftraggeber, die weder kaufen noch verkaufen werden, nutzen das Bewertungs-Ergebnis zur Vermögensbestimmung oder für familiäre Gespräche über eine Erbschaft oder Scheidung. Gewiss haben Sie Ihren ganz persönlichen Anlass, für den Sie meine Immobilienbewertung verwenden möchten. Sprechen Sie mit mir darüber!
Immobilienbewertung
für Kaufinteressenten
Beratung / Bewertung / Betreuung
Schützen Sie sich rechtzeitig vor einer möglicherweise unberechtigten Preisvorstellung des Verkäufers
Immobilienbewertung
für Privatverkäufer
Bewertung / Energiepass / Beratung
Erster und wichtigster Schritt für Ihren erfolgreichen Immobilien-Verkauf ist ein marktgerechter Angebotspreis
Immobilienbewertung
als Vermögensbestimmung
Vermögen / Betreuung / Erbe / Scheidung
Organisieren Sie Ihre Altersvorsorge, Betreuung, Erbschaft oder Scheidung mit meiner objektiven Preiseinschätzung
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
Ich weiß Ihre Immobilie zu schätzen!
Seit 2007 erstelle ich mit meinem Sachverständigenbüro schriftliche Wertermittlungen, qualifizierte Gutachten, Marktwertanalysen und Preisempfehlungen für Immobilien im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn. Nach umfangreichen Ausbildungen im Sachverständigenwesen liegt mein persönliches Interesse in einem verständlichen und strukturierten Aufbau schriftlicher Immobilienbewertungen.
Mit meiner Marktwertanalyse verstehen geübte Leser wie Laien gleichermaßen die eindeutige Ergebnisfindung aller üblichen Bewertungsverfahren nach ImmoWertV und können Wertermittlungen gemäß §194 BauGB mühelos nachvollziehen.

Vorsicht bei der Auswahl Ihres Sachverständigen!
Vertrauen Sie nicht irgendwem – Ihre Immobilie ist auch nicht irgendeine!
Der Titel “Sachverständiger” ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt! Bevor Sie einen Auftrag zur Wertermittlung vergeben, sollten Sie die Qualifikationen Ihres Sachverständigen genau prüfen! Lassen Sie sich Qualifikationen oder Zeugnisse Ihres Sachverständigen belegen, bevor Sie einen Auftrag zur Wertermittlung vergeben!
Überzeugen Sie sich, dass Ihr Sachverständiger ausgebildet ist und über fundiertes Fachwissen verfügt. Fragen Sie Ihn, wie viele Immobilien er schon bewertet hat und ob er Ihnen ein zensiertes Beispielgutachten überlässt.