Sachverständiger Gutachter Immobilien Siegburg Bermpohl

Bodenwertanteil von Kapitalanlagen

Berechnung der Bodenwertanteile von Eigentumswohnungen und Renditeobjekten

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage gekauft hat, sollte für die steuerliche Abschreibung des Gebäudewertes den Bodenwertanteil von Gesamtkaufpreis der Immobilie abgrenzen. Die steuerliche Abschreibung Ihrer Immobilie ist nämlich nur auf den Gebäudewertanteil möglich – der Kaufpreisanteil für Land und Boden kann nicht steuerlich abgeschrieben werden.

Die Berechnung der Differenzierung von Gebäudewertanteil und Bodenwertanteil Ihres Gesamtkaufpreises stellen wir Ihnen gerne auf, damit Sie gegenüber dem Finanzamt argumentieren können, ob vom ortsüblichen Bodenrichtwert aufgrund von Besonderheiten abgewichen werden muss. Legt man eine solche Bodenwertberechnung seiner ersten Steuererklärung nach Anschaffung einer Kapitalanlage nicht bei, könnte das Finanzamt aufgrund des ortsüblichen Bodenrichtwertes und der erworbenen Grundstücksfläche einen Bodenwert annehmen, der mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort möglicherweise zu hoch eingeschätzt wird. Besonderheiten können nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Finanzamt nachvollziehbar dargelegt werden.

Wesentliche Informationen

Bitte reichen Sie uns mit Ihrem Auftrag folgende Informationen ein:

– Kaufpreis
– Zubehörpreise (beispielsweise für Küche, Markiese)
– anteilige Instandhaltungstücklage (bei Eigentumswohnungen)
– Grundbuchauszug
– Baulastenverzeichnis
– Flurkarte
– nachweislich besondere Gegebenheiten
(zum Beispiel: lehmhaltiger Boden, Treibsand, übermäßiger Bewuchs, besondere nachbarschaftliche Verhältnisse, nicht grundbuchlich gesicherte Rechte Dritter etc.)

Honorar

Für die Differenzierung des Bodenwertanteils und des Gebäudewertanteils von Ihrem Gesamtaufpreis berechnen wir 555,- Euro inklusive Mehrwertsteuer.