Immobilienbewertung von unbebauten Grundstücken
Bodenwertermittlung von Grundstücken ohne Gebäude
Die Bewertung von unbebauten Grundstücken bringt Besonderheiten mit sich, die insbesondere mit der Verwendbarkeit in Verbindung stehen. So gilt es zuerst zu prüfen, ob es sich um bebaubares Land handelt – oder um Flächen, die gemäß Flächennutzungsplan anderweitig vergeben sind. Forst- & landwirtschaftliche Flächen finden eine andere Art von Bewertung, als bebaubares Land. Und Bauland kann unter besonderen Umständen nicht einfach mit dem Bodenrichtwert multipliziert werden – dann nicht, falls besondere Beeinträchtigungen oder Missverhältnisse von Straßenfront und Grundstückstiefe vorliegen. Auch Berechtigungen Dritter spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung von unbebautem Land. Das können privatrechtlich grundbuchlich gesicherte Rechte sein – oder auch öffentlich rechtliche Einschränkungen, die zum Beispiel im Baulastenverzeichnis zu finden sind. Um ein unbebautes Grundstück marktgerecht zu bewerten, ist es in der Regel nicht möglich, „nur“ den Bodenrichtwert auf die Gesamtfläche anzuwenden.
Bitte erfragen Sie für die Bewertung Ihres unbebauten Grundsücks ein individuelles Angebot.