Sachverständiger Gutachter Immobilien Siegburg Bermpohl

Immobilienbewertung für Erben und Erbengemeinschaften

Nachlassbewertung für Ihre individuellen Pläne

Mit meiner Immobilienbewertung erhalten Sie eine marktgerechte Wertermittlung über den aktuellen Gegenwert Ihrer Erbschafts-Immobilie. Planen Sie Sanierungsmaßnahmen, berechnen Sie Vermietungschancen und Renditen oder erwägen Sie den Verkauf zum bestmöglichen Preis.

Als Miteigentümer einer Erbengemeinschaft, der mit den weiteren Erben über gegenseitige Auszahlungen spricht, wünschen Sie sich gewiss eine gütliche Einigung zwischen allen beteiligten. Vielleicht möchte jemand der Miteigentümer die Gemeinschaft verlassen oder den gesamten Besitz allein übernehmen. Viele Eigentümergemeinschaften verlassen sich zur außergerichtlichen Einigung auf mein objektives Bewertungsergebnis, um innerhalb der Gruppe über den marktgerechten Immobilienwert zu sprechen.

Kurzbewertung oder Vollgutachten?

Ihr Verwendungszweck bestimmt die Verfahrenswahl

Bitte entscheiden Sie, ob das Ergebnis der Immobilienbewertung für einen privaten bzw. familiären Verwendungszweck bestimmt ist, oder ob die Wertermittlung für den offiziellen Gebrauch beispielsweise vor Gericht oder zur Vorlage bei der Finanzbehörde Verwendung finden soll.

Meine Kurzbewertung ist eine gutachterliche Marktpreisermittlung und bietet eine preisgünstige Alternative zur vollwertigen Verkehrswertermittlung Diese sachverständige Immobilienbewertung erhalten Sie von mir als Wertermittlung nach ImmoWertV gemäß §194 BauGB inklusive Ortstermin ab 777,- Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Für einen offiziellen Verwendungszweck könnte die anfordernde Stelle ein ausführliches Verkehrswert-Gutachten verlangen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, welche Bewertungsart für Ihren Verwendungszweck erstellt werden muss.