Immobilien-Tipps für Erben & Erbengemeinschaften
Spezialisierung auf den Verkauf von Nachlass-Immobilien
und die Moderation, den Ombud und die Mediation von Erbengemeinschaften
Oft kümmern sich Familienmitglieder um den Verkauf des Elternhauses wenn es an der Zeit ist, dass Mutter und Vater in die Nähe der Kinder oder in ein Pflegeheim ziehen. Falls Sie als Angehöriger oder gesetzlicher Betreuer im Namen der Eigentümer handeln sollen, ist es besonders schwer, verantwortungsvolle Entscheidungen für Immobilien-Verkäufer zu treffen. Denn die Eigentümer haben Jahrzehnte lang die Grundschulden abbezahlt, um jetzt über einen beachtlichen Betrag als Altersvorsorge zu verfügen. Wir verkaufen Immobilien zum bestmöglichen Marktpreis.
Häufig sind die Verkäufer nun nicht mehr selbst geschäftsfähig und Sie entscheiden, was mit dem wertvollen Familienbesitz geschehen soll. In manchen Fällen ist bereits ein Rechtspfleger des Amtsgerichts mit der Verkaufssache vertraut. Das wird den Verkauf der Liegenschaft um einige Wochen verzögern. Denn gerichtlich bestellte Betreuer verlangen in der Regel den sachverständig belegten Immobilienwert zur Veröffentlichung des Angebotspreises. Falls es nachträglich zu Preisverhandlungen kommt, ist vor dem Beurkundungstermin des Grundstückkaufvertrages zudem der schriftliche Nachweis über die Einigung eines marktgerechten Verkaufpreises darzulegen. Unser Sachverständigenbüro ist mit diesen Aufgaben befasst.
Als Alleinerbe oder in Erbengemeinschaft einen Nachlass zu verkaufen birgt oft die die zusätzliche Aufgabe, den Haushalt der früheren Bewohner aufzulösen. Wenn Sie nicht selbst vor Ort sind, kann dass schnell zum logistischen Problem werden. Vorsicht bei der ungesehenen Vernichtung von Akten! Häuser der vorherigen Generation wurden häufig mit verbrieften Grundpfandrechten beliehen. Das bedeutet, dass ein bereits getligtes aber noch ungelöschtes Darlehen im Grundbuch ausschließlich mit der Vorlage des zugehörigen Pfandbriefes ausgetragen werden kann. Oft wird dieses wertvolle Dokument im Aufräum-Wahn aus Versehen vernichtet. Der Immobilienverkauf wird durch ein Aufgebotsverfahren bis zu sechs Monate lang ausgebremst. Wir prüfen diese möglichen Grundbucheinträge vor dem Verkaufsstart und bieten ebenso ein Netzwerk von branchenübergreifenden Partnern zur Haushaltsauflösung.
Häufig scheitert der erfolgreiche Verkauf in Erbengemeinschaft daran, dass die Miteigentümer untereinander zerstritten sind. In der Regel finden wir im persönlichen Gespräch mit allen Beteiligten Verkäufern eine Lösung, die Sie als Eigentümergemeinschaft zufrieden stellt. Profitieren Sie von unserem Ombud und dem Geschick als Mediator ergebnisreiche Vereinbarungen für Ihren Verkaufserfolg zu treffen.
Vielmals ist die sanierungswürdie Beschaffenheit von Immobilien der vorherigen Generation für einen Käufer ein starkes Argument, um den Kaufpreis zu drücken. Der Zustand von Grundstück und Gebäude spielt bei der Angebotspreisfindung eine entscheidende Rolle. Wir bieten Möglichkeiten um die Substanz des Gebädes aufzuwerten und verfügen über ein Partnernetzwerk um Sanierungskosten im Vorfeld gründlich zu kalkulieren. Nur mit dieser Vorarbeit geligt es uns in Kombination zu unseren besonderen Marketingmaßnahmen, den bestmöglichen Kaufpreis in angemessenem Zeitraum zu erzielen.