Sachverständiger Gutachter Immobilien Siegburg Bermpohl

Immobilienbewertung zur Partnerschafts-Trennung

Marktgerechte Bewertung von Scheidungsvermögen

Die Trennung oder Scheidung der Bewohner ist heutzutage der häufigste Grund für die Veräußerung einer Immobilie. In einigen Fällen aber entscheidet sich einer der Partner dafür, den Besitz weiter zu bewohnen. Gerade die Beendigung einer Partnerschaft birgt Emotionen, die eine reelle Werteinschätzung beeinflussen können. Um sich gütlich über Anteile oder Ausgleichszahlungen zu einigen, ist in der Regel die Meinung eines unabhängigen Dritten gefragt. Viele Paare, die sich außergerichtlich über den gemeinsamen Immobilienwert einigen wollen, sind mit unserer unabhängigen Marktwertanalyse äußerst zufrieden.

Damit unser Bewertungsergebnis von beiden Beteiligten akzeptiert wird, sollten Sie an unserem Ortstermin auch beide anwesend sein. Nur, wenn Sie gemeinsam an unserem Gespräch teil haben, sollte ausgeschlossen werden, dass sich Ihr (Ex-)Partner im Anschluss nicht benachteiligt fühlt!

Kurzbewertung oder Vollgutachten?

Ihr Verwendungszweck bestimmt die Verfahrenswahl

Bitte entscheiden Sie, ob das Ergebnis der Immobilienbewertung für einen privaten bzw. familiären Verwendungszweck bestimmt ist, oder ob die Wertermittlung für den offiziellen Gebrauch beispielsweise vor Gericht oder zur Vorlage bei der Finanzbehörde Verwendung finden soll.

Meine Kurzbewertung ist eine gutachterliche Marktpreisermittlung und bietet eine preisgünstige Alternative zur vollwertigen Verkehrswertermittlung Diese sachverständige Immobilienbewertung erhalten Sie von mir als Wertermittlung nach ImmoWertV gemäß §194 BauGB inklusive Ortstermin ab 777,- Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Für einen offiziellen Verwendungszweck könnte die anfordernde Stelle ein ausführliches Verkehrswert-Gutachten verlangen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, welche Bewertungsart für Ihren Verwendungszweck erstellt werden muss.