Teure Falle für Immobilien-Verkäufer

Falls Sie eine Immobilie verkaufen möchten, die über ein ungetilgtes Darlehen finanziert ist, sollten Sie dringend beachten, dass Ihr Kreditinstitut oder Ihre Bank für die vorzeitige Ablösung der Kreditsumme eine Gebühr verlangen wird.

Diese sogenannte “Vorfälligkeitsentschädigung” deckt den Verdienstausfall Ihres Kreditgebers. Denn der muss ja bei vorzeitiger Beendigung auf Ihre Zinsen verzichten – hat aber durch die Zinsfestschreibung Ihrer laufenden Finanzierung Einnahmen geplant, die bei vorzeitiger Ablösung der Darlehnssumme wegfallen. Und für diesen Verdienstausfall lässt sich Ihre Bank entschädigen, wenn Sie Ihr Darlehen vor Beendigung der Zinsfestschreibung ablösen.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Restlaufzeit Ihrer Zinsfestschreibung, nach der Restumme des Darlehens und nach dem aktuellen Zinssatz. Eine Formel zur eigenen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es nicht.

Fragen Sie Ihre Bank rechtzeitig, welche Gebühr sie für die Vorzeitige Beendigung Ihres Darlehens verlangen wird! Denn schnell verursacht dieser Betrag zusätzliche Kosten in enormer Höhe, die Ihre Entscheidung zum Verkauf der Immobilie beeinflussen können. Beachten Sie auch, dass der Betrag keinesfalls im Angebotspreis berücksichtigt werden kann – denn ein Kaufinteressent sieht im Kaufpreis nur den Gegenwert von Grundstück und Gebäude – nicht den Buchwert der ausschließlich zwischen Ihnen und Ihrer Bank von Belang ist.

Weitere Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email! Kennen Sie schon unser Immobilien-Hörbuch für Kaufinteressenten, Verkäufer und Eigentümer? Hören Sie den Podcast zum Hörbuch kostenlos auf unserer Internetseite!